Rechtsprechung
OLG Dresden, 10.08.2011 - 1 U 288/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungsersatz nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag wegen der Entfernung eines verrotteten Verbaus und einer Neupflasterung als Maßnahme der Straßenunterhaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 687 Abs. 1
Aufwendungsersatz nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag wegen der Entfernung eines verrotteten Verbaus und einer Neupflasterung als Maßnahme der Straßenunterhaltung - rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftragnehmer haftet für Gehwegabsenkung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Berliner Verbau nicht rückgebaut: Auftragnehmer haftet für Gehwegabsenkung! (IBR 2011, 1370)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 21.01.2011 - 8 O 563/10
- OLG Dresden, 10.08.2011 - 1 U 288/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 142
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97
Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des …
Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2011 - 1 U 288/11
Dass die Geschäftsführung nicht dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Beklagten als Geschäftsherrin entsprochen hat (vgl. § 683 Satz 1 BGB ), schließt einen Aufwendungsersatzanspruch nicht aus, weil ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, nicht rechtzeitig erfüllt worden wäre (BGH, Urteil vom 15.12.1977, Az: III ZR 159/75, NJW 1978, 1258; Urteil vom 20.11.1997, Az: III ZR 39/97, WM 1998, 401). - BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70
Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung
Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2011 - 1 U 288/11
Ein Schadenersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung besteht dann, wenn es sich um einen mittelbaren entfernteren Folgeschaden handelt, der außerhalb der Werkleistung insbesondere am sonstigen Vermögen des Bestellers entstanden ist (BGH, Urteil vom 03.07.1969, Az: VII ZR 132/67, NJW 1969, 1710 ; Urteil vom 20.01.1972, Az: VII ZR 148/70, BGHZ 58, 85 ). - BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei …
Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2011 - 1 U 288/11
Dass die Geschäftsführung nicht dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Beklagten als Geschäftsherrin entsprochen hat (vgl. § 683 Satz 1 BGB ), schließt einen Aufwendungsersatzanspruch nicht aus, weil ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, nicht rechtzeitig erfüllt worden wäre (BGH, Urteil vom 15.12.1977, Az: III ZR 159/75, NJW 1978, 1258; Urteil vom 20.11.1997, Az: III ZR 39/97, WM 1998, 401). - BGH, 03.07.1969 - VII ZR 132/67
Geltung kurzer Verjährungsfristen im Rahmen eines Werkvertrages
Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2011 - 1 U 288/11
Ein Schadenersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung besteht dann, wenn es sich um einen mittelbaren entfernteren Folgeschaden handelt, der außerhalb der Werkleistung insbesondere am sonstigen Vermögen des Bestellers entstanden ist (BGH, Urteil vom 03.07.1969, Az: VII ZR 132/67, NJW 1969, 1710 ; Urteil vom 20.01.1972, Az: VII ZR 148/70, BGHZ 58, 85 ).